Montag, 1. Juli 2013

Unsicheres Terrain …


"Es gibt keine Sicherheit,
nur verschiedene Grade der Unsicherheit"
(Anton Neuhäusler / Professor und Mundartdichter)



…oder wie gehe ich mit Bildrechten um.

Ein weites, sehr weites Feld, zugegeben, welches auch ich nicht immer komplett durchschaue.


In einem Post jammerte ich über Kollegen die sich in manchen Bereichen so gar nichts merken bzw sehr unbedarft mit einigen Dingen umgehen.

Koelschgirl sagte schrieb dazu:

Man kann nicht vorsichtig genug sein und grad im kommerziellen Bereich lieber überÜBERvorsichtig. Selbst im privaten Bereich ist es schon heftig. Da ist kürzlich eine Bloggerin, bei der ich lese abgemahnt worden, weil sie für eine eBook-Rezension ihren Reader fotografierte auf dem das Cover eines Buches sichtbar war. Ich weiß es nicht mehr 100%, aber ich meine, in diesem Fall hat der Autor abgemahnt, also über einen Anwalt. Was daraus geworden ist, weiß ich nicht.


Klar ist, das der komerzielle Bereich (Aufgeteilt in werblichen und PR) von dem privaten abweicht. Aber Vorsicht, hat man auf seinem Blog beispielsweise einen Werbeticker laufen, kann - muss aber nicht (wird von Fall zu Fall unterschiedlich bewertet) man/frau schon in den werblichen Bereich abgerutscht sein, und ab dann gelten schärfere Regelungen.


Der Reader
Unter Umständen kann ein E-Book-Reader schon ein Geschmacksmuster inehalten, das heisst, sein Design ist geschützt. Und wenn man es abbildet verstößt man schon gegen Patentrechte. Geschmacksmuster werden bei Eintragung vom Patentamt nicht überprüft, geschieht erst im Schadensfall. es kann aber auch sein das eine dreidimensionale Marke eingetragen ist (Beispiel der L*G*-Stein, ein beliebtes Spielzeug) - hier wird das ganze schon etwas schärfer gehandhabt was Abbildungen, Nennungen etc. beinhaltet.

Ist der Reader gebrandet, d.h. man sieht die Marke, bildet man quasi die Marke ab und das ist ohne Erlaubnis nicht gestattet - deshalb IMMER retuschieren oder Erlaubnis einholen.

Bei außergewöhnlichen/direkt erkennbares Design nützt allerdings auch keine Retusche, ich denke hier an schrille bunte Sofas.

Wie weit das im privaten Bereich greift kann ich nicht genau sagen, würde mich aber hüten und eher auf Nummer Sicher gehen.

Cover Buch
Hier ist ganz klar das Urheberrecht verletzt worden.
Ob der Autor oder sein Verlag hier geklagt haben, keine Ahnung, denke aber das dies vom Verlag kommt, das kann passieren wenn z.B. das Umfeld in dem die Abbildung steht nicht das gewünschte ist, besser hier einen Link zu einem Händler setzen.

Der Autor gestaltet in der Regel keine Buchcover, das macht der Verlag. Meist hat dieser auch die Verwertungsrechte des Autors überschrieben bekommen.

Urheberrechte entstehen wenn eine "Schöpfung" eines Werkes entsteht. Das kann eine Komposition von Bildern sein, eine Collage, ein gemaltes Bild etc.

Sogar ein "normales" Foto kann Urheberrechte besitzen, wenn etwa besondere Bildschärfen, Kontraste, Stimmungen, Retuschen oder künstlerische Aussagen entstanden sind. Man muß es nur begründen können.


Das war nur ein kleiner Ausschnitt zum Thema Bildrechte.
Falls Interesse besteht werde ich weiter berichten, könnte mir noch ein paar Worte zu pers. Bildrechten (Recht am eigenen Bild) und / oder Bildinhalten aus den Rippen leiern, müsst Euch nur melden  :-)


2 Kommentare:

  1. Das ist einer der Gründe, warum ich so selten - und wenn doch: immer schön die Quelle angeben - fremde Fotos einstelle. Ich hoffe immer, dass die Quellenangabe ausreicht und....bin trotzdem verunsichert.
    Liebe Grüße und schöne Restwoche!

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    1. Ja, viele sind da verunsichert.

      Wie gesagt, auch ich habe das weite Terrain der Bildrechte nicht komplett intus. Vorsicht ist da immer besser.

      Es mag immer ein paar "übereifrige" Anwälte geben, so die Sache mit den Pfotenabdruck (Logo eines Outdoorbekleiudungherstellers) und die große Abmahnwelle auf einer Plattform für Selbsgemachtes.
      zwar haben sie ein wenig zurück gerudert, aber erst nachdem jede Menge Abmahnungen unters Volk gemischt und dies publik wurde. Ein harter Imageschlag war das.
      davon kann man nicht immer ausgehen.

      Habe letztens ein Gerichtsurteil gelesen, da hat ein Künstler/Maler einen Sportler in Öl, Acryl oder Tempera (das hab ich mir nicht gemerkt) auf Leinwand festgehalten. Dieser Sportler hat geklagt und Recht bekommen -> Recht am eigenen Bild!
      Der Künstler darf sein Werk nicht verkaufen.

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