Mittwoch, 27. August 2014

Pokerface gesucht …


"… No he can't read my poker face …"
(Lady Gaga / Poker Face)




…denn wenn man es mal braucht, ist es nie zu finden.


Habe eine Stunde im Fitnessstudio verbracht. Fühle mich gleich fitter besser.
Brauche allerdings für die nächste Begehung ein neues Konzept, da ich dieses Mal ca. 45 min auf der Couch gewartet bzw. gelesen habe und 15 min für die Vertragsverhandlungen drauf gegangen sind. Denke über Kurz oder Lang bin ich reif und der Schweinehund muss sich warm anziehen.


Wo sind die aktuellen StVOs abgelegt? Stimmt es wirklich, das man blinkt (rechts) wenn man in einen Kreisel einfährt, blinkt (links) wenn man im Kreisel fährt und blinkt (rechts) wenn man den Kreisel verlässt? Dachte bisher, ich habe das mal anders gelernt. Bin aber jetzt schon 3x eines Besseren belehrt worden. Zumindest häufen sich diese seltsamen Begegnungen.


Der "harte Kern" der Kollegen und ich haben festgestellt das wir gar nicht zur Arbeit gehen, sondern das dies eine breit angelegte Therapie ist. Für oder gegen was, haben wir allerdings noch nicht herausgefunden. Ich tippe auf "Wie verliere ich den gesunden Menschenverstand". Es werden noch Wetten angenommen.


"Hoch Frank" kann mich mal an die Füße fassen. Genau an die. Seit 2 Tagen trage ich wieder geschlossenes Schuhwerk MIT Strümpfen. Hey, echt jetzt, es ist doch Sommer… frage mich mittlerweile wo die versprochenen 20° bleiben. 10° in Berlin und 10° in München wahrscheinlich…


Wenn dich jemand verletzt, obwohl er es gut gemeint hat … einfach mal das Poker Face aufziehen.


3 Kommentare:

  1. Zum Thema Kreisverkehr kann ich was beisteuern:

    "In Deutschland ist die Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers (Blinken) beim Einfahren in den Kreisverkehr verboten, bei der Ausfahrt Pflicht, in Österreich und in der Schweiz ist das Blinken beim Einfahren nicht verboten, beim Ausfahren jedoch ebenso vorgeschrieben. Grund für das Blinkverbot ist, dass ein Fahrer B, der an der nächsten Einfahrt einfahren möchte, das Blinken eines vorher einfahrenden Fahrzeugs A missverstehen könnte als Signal, dass A vor Bs Einfahrt den Kreisverkehr wieder verlassen möchte, und deshalb selbst zu schnell einfährt."

    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Kreisverkehr#Gesetzliche_Vorschriften_f.C3.BCr_Verkehrsteilnehmer

    und

    "Gemäß § 8 Absatz 1a Satz 2 StVO darf bei Einfahrt in den Kreisverkehr nicht geblinkt werden. Bei Ausfahrt aus dem Kreisverkehr muss allerdings der Blinker - nun nach § 9 Absatz 1 StVO - gesetzt werden. Ein Verstoß kann mit 10 Euro geahndet werden."

    Quelle: https://www.avd.de/wissen/recht/hinweise-tipps/verkehrsregeln-und-verstoesse/strassenverkehrsordnung-regeln-des-kreisverkehrs/

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    1. AHA, so, habbischsdochgewusst … alles Torfnasen da unterwegs :-)

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